ERBRECHT

ERBRECHT

Ähnlich wie im Familienrecht trifft ein Rechtsanwalt im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats auf Menschen, die emotional stark berührt sind. Grund hierfür ist natürlich zunächst der Trauerfall selbst, der jedoch nach und nach in den Hintergrund tritt. 

 

Statt dessen tritt die Auseinandersetzung mit nahen Angehörigen über materielle Dinge im Zusammenhang mit dem Erbfall in den Vordergrund. Das Thema Tod und Geld ist in der Regel für alle Beteiligten unangenehm. Dies zumal anlässlich solcher finanzieller Streitigkeiten oftmals alte Wunden in Form nicht aufgearbeiteter persönlicher Konflikte wieder zu Tage treten. 

 

In dieser Situation sieht sich der im Erbrecht schwerpunktmäßig tätige Anwalt tagtäglich mit Vorstellungen und Erwartungshaltungen von Ratsuchenden konfrontiert, die mit der tatsächlichen Rechtslage nur schwer in Einklang zu bringen sind. Vorgänge aus der Vergangenheit, insbesondere tatsächliches oder vermeintliches moralisches Fehlverhalten, werden vorgebracht, um Ansprüche zu begründen oder abzuwehren. "Meine Geschwister haben sich nie um die Eltern gekümmert und jetzt sollen die dafür auch noch was bekommen" hört man das als Alleinerben eingesetzte Kind sagen, welches die Eltern bis zu deren Tod pflegte und sich nun Pflichtteilsansprüchen der Geschwister ausgesetzt sieht. "Der muss jetzt aber Rechenschaft über jede Kontoverfügung in den letzten Jahren ablegen, er hatte ja Bankvollmacht und hat für sich und seine Kinder sicherlich was abgezweigt" hört man im Gegenzug ein solches Geschwisterteil sagen, welches über Jahre keinen Kontakt zu den Eltern hatte, weil er von ihnen fern gehalten worden sei und deshalb keinerlei Informationen über die Vermögensentwicklung auf Seiten seiner verstorbenen Eltern hat.

 

Dies sind Standartfälle aus der alltäglichen erbrechtlichen Praxis. Schon diese können in rechtlicher Hinsicht eine Fülle von Problemen aufwerfen, die dem Ratsuchenden vermittelt und erklärt werden müssen. Der erste Schritt bei einem erbrechtlichen Mandat besteht in der umfassenden Ermittlung des wesentlichen Sachverhaltes und dessen vorläufiger rechtlicher Aufbereitung im Rahmen eines anwaltlichen Erstberatungsgesprächs. Dieses wird schriftlich in Form eines Aktenvermerks zusammen gefasst und zeitnah, gegebenenfalls mit weiteren rechtlichen Erläuterungen, dem Mandanten übermittelt. Steht nicht bereits beim ersten persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen von vorne herein fest, z.B. die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen für den pflichtteilsberechtigten Mandanten, erfolgt nach weiterer persönlicher oder telefonischer Rücksprache im zweiten Schritt die gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise und – je nachdem – die außergerichtliche oder sogleich gerichtliche Interessenvertretung. 

 

Nachfolgend ein Ausschnitt der Bereiche des Erbrechts, in denen ich für Sie anwaltlich tätig bin: 

  • Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten 
  • Ansprüche des Miterben bei Erbauseinandersetzungen 
  • Ansprüche des Alleinerben, insbesondere auf Herausgabe des Nachlasses 
  • Vertretung im streitigen Erbscheinserteilungsverfahren 
  • Testamentsauslegung
  • erbrechtliche Auskunftsansprüche 
  • Auskunftsansprüche gegen frühere Bevollmächtigte des Erblassers, insbesondere Vorsorgebevollmächtigte 
  • Testamentsanfechtung
  • Ansprüche des Vor- oder Nacherben 
  • Ansprüche gegen Testamentsvollstrecker 

Beschränkung der Erbenhaftung, einschließlich Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz Ähnlich wie im Familienrecht trifft ein Rechtsanwalt im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats auf Menschen, die emotional stark berührt sind. Grund hierfür ist natürlich zunächst der Trauerfall selbst, der jedoch nach und nach in den Hintergrund tritt. 

 

Statt dessen tritt die Auseinandersetzung mit nahen Angehörigen über materielle Dinge im Zusammenhang mit dem Erbfall in den Vordergrund. Das Thema Tod und Geld ist in der Regel für alle Beteiligten unangenehm. Dies zumal anlässlich solcher finanzieller Streitigkeiten oftmals alte Wunden in Form nicht aufgearbeiteter persönlicher Konflikte wieder zu Tage treten. 

 

In dieser Situation sieht sich der im Erbrecht schwerpunktmäßig tätige Anwalt tagtäglich mit Vorstellungen und Erwartungshaltungen von Ratsuchenden konfrontiert, die mit der tatsächlichen Rechtslage nur schwer in Einklang zu bringen sind. Vorgänge aus der Vergangenheit, insbesondere tatsächliches oder vermeintliches moralisches Fehlverhalten, werden vorgebracht, um Ansprüche zu begründen oder abzuwehren. "Meine Geschwister haben sich nie um die Eltern gekümmert und jetzt sollen die dafür auch noch was bekommen" hört man das als Alleinerben eingesetzte Kind sagen, welches die Eltern bis zu deren Tod pflegte und sich nun Pflichtteilsansprüchen der Geschwister ausgesetzt sieht. "Der muss jetzt aber Rechenschaft über jede Kontoverfügung in den letzten Jahren ablegen, er hatte ja Bankvollmacht und hat für sich und seine Kinder sicherlich was abgezweigt" hört man im Gegenzug ein solches Geschwisterteil sagen, welches über Jahre keinen Kontakt zu den Eltern hatte, weil er von ihnen fern gehalten worden sei und deshalb keinerlei Informationen über die Vermögensentwicklung auf Seiten seiner verstorbenen Eltern hat.

 

Dies sind Standartfälle aus der alltäglichen erbrechtlichen Praxis. Schon diese können in rechtlicher Hinsicht eine Fülle von Problemen aufwerfen, die dem Ratsuchenden vermittelt und erklärt werden müssen. Der erste Schritt bei einem erbrechtlichen Mandat besteht in der umfassenden Ermittlung des wesentlichen Sachverhaltes und dessen vorläufiger rechtlicher Aufbereitung im Rahmen eines anwaltlichen Erstberatungsgesprächs. Dieses wird schriftlich in Form eines Aktenvermerks zusammen gefasst und zeitnah, gegebenenfalls mit weiteren rechtlichen Erläuterungen, dem Mandanten übermittelt. Steht nicht bereits beim ersten persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen von vorne herein fest, z.B. die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen für den pflichtteilsberechtigten Mandanten, erfolgt nach weiterer persönlicher oder telefonischer Rücksprache im zweiten Schritt die gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise und – je nachdem – die außergerichtliche oder sogleich gerichtliche Interessenvertretung. 

 

Nachfolgend ein Ausschnitt der Bereiche des Erbrechts, in denen ich für Sie anwaltlich tätig bin: 

  • Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten 
  • Ansprüche des Miterben bei Erbauseinandersetzungen 
  • Ansprüche des Alleinerben, insbesondere auf Herausgabe des Nachlasses 
  • Vertretung im streitigen Erbscheinserteilungsverfahren 
  • Testamentsauslegung
  • erbrechtliche Auskunftsansprüche 
  • Auskunftsansprüche gegen frühere Bevollmächtigte des Erblassers, insbesondere Vorsorgebevollmächtigte 
  • Testamentsanfechtung
  • Ansprüche des Vor- oder Nacherben 
  • Ansprüche gegen Testamentsvollstrecker 

Beschränkung der Erbenhaftung, einschließlich Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

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