Erbvertrag

DER NOTARIELLE ERBVERTRAG

Die Gestaltung und Beurkundung von Testamenten gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Notars. Die Errichtung einer solchen letztwilligen Verfügung, sei es als Einzeltestament oder als Ehegattentestament, setzt zunächst eine sachgerechte Beratung der Beteiligten voraus. Dies wiederum ist nur möglich, wenn deren Wille erforscht und Fehlvorstellungen beseitigt werden. Entscheidend für die Umsetzung einer gewünschten Nachlachverteilung sind jedoch die individuellen Verhältnisse, also Alter, Familienstand, das Vorhandensein von Kindern oder anderen Verwandten, aber auch Art und Umfang des Vermögens. Alle diese Umstände sind für die Testamentsgestaltung von Bedeutung. Es macht im Hinblick auf Pflichtteilsrechte von Kindern beispielsweise einen Unterschied, ob das wesentliche Vermögen der Eltern in der von ihnen selbst genutzten Immobilie besteht, welches sie für den Längstlebenden geschützt sehen wollen, oder aus Aktien. 

 

Die Vermeidung oder zumindest die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen ist ohnehin ein zentrales Thema in der notariellen Nachlassplanung. Nicht nur in diesem Zusammenhang, auch ansonsten ist es meiner Erfahrung nach sinnvoll "in Störfällen zu denken". Diejenigen, die ein Testament errichten wollen, insbesondere Eheleute, die mit ihren Kindern in intakten familiären Verhältnissen leben, gehen in der Regel davon aus, dass die gemeinsamen Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden, gegenüber dem als Alleinerben eingesetzten Längstlebenden keine Pflichtteilsansprüche geltend machen werden. Was aber geschieht, wenn das pflichtteilsberechtigte Kind nachverstirbt und seine Pflichtteilsansprüche beispielsweise an das Schwiegerkind weitervererbt ? Der Notar, der "in Störfällen denkt" wird den Eheleuten den Abschluss eines Pflichtteilsverzichts- oder Pflichtteilsstundungsvertrages empfehlen. 

 

Weitere typische Störfälle sind der Pflegefall des Erblassers, aber auch der des Erben, dessen Sozialhilfebedürftigkeit , finanzielle Schwierigkeiten, mögliche Konflikte zwischen dem Längstlebenden und den Kindern oder Schwiegerkindern, aber auch solche zwischen Geschwistern als gemeinsam eingesetzte Erben. Für den Ratsuchenden ist diese Denkweise auf den ersten Blick oft befremdlich, wünscht man sich doch nichts mehr, als eine einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses. Aber Letzteres kann eben nur durch Ausschaltung oder zumindest Minimierung von solchen Störfaktoren erreicht werden, auch wenn man nicht gerne darüber redet und dies den Beteiligten etwas abverlangt. Es ist natürlich weitaus einfacher, auch für den Notar, mögliche Probleme auszublenden und darauf zu vertrauen, alles werde schon gutgehen, oder - überspitzt beschrieben, aber in der Praxis immer noch anzutreffen - nach dem Motto: "Eheleute mit zwei Kindern, Haus, Mercedes und Schäferhund = Berliner Testament". Ein Besprechungstermin, ein Beurkundungstermin, alles in weniger als zwei Stunden erledigt, man kann beruhigt nach Hause gehen.

 

Wie so oft im Leben, liegen die Dinge nun aber einmal komplizierter. 

 

Es bedarf deshalb ausreichend Zeit, um einen Nachlassverteilungsplan gemeinsam zu erarbeiten. Nach dem ersten notariellen Beratungsgespräch erhalten die Beteiligten einen umfassenden Aktenvermerk übersandt. Anhand von diesem können sie zunächst noch einmal familienintern alles durchsprechen und einzelne offene Punkte klären, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Kinder. Steht fest, dass auf Grundlage des Vermerks ein Testamentsentwurf gefertigt werden soll, wird dies dem Notar mitgeteilt, ansonsten findet bei Bedarf ein weiteres, klärendes Beratungsgespräch statt. Nach Fertigung des Testamentsentwurfs wird dieser den Beteiligten übersandt und, sofern erforderlich, noch einmal vorab erörtert, insbesondere dann, wenn zusätzlich Pflichtteilsvereinbarungen mit den Kindern mitbeurkundet werden sollen. Am Ende steht dann der Beurkundungstermin, der sich aufgrund der vorherigen Erläuterungen, auf eine Endkontrolle beschränken kann. 

 

Kosten eines notariellen Testaments sind nicht höher, als die eines ansonsten notwendigen Erbscheins. 


Eigenhändig aufgesetzte Testamente sind fehleranfällig und oftmals auslegungsbedürftig.

 

Wichtige Aspekte der testamentarischen Nachlassplanung finden Sie hier ......

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