NOTAR

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Die Aufgaben, die das Gesetz dem Notar zuweist, sind vielfältig. In den meisten Fällen ist das Ergebnis seiner Tätigkeit eine notarielle Urkunde „mit Brief und Siegel“. Diese hat eine kraft Gesetzes eine weit höhere Beweiskraft und Akzeptanz, als privatschriftliche Urkunden. Deshalb kann es ratsam sein kann, auch wenn die notarielle Beurkundungsform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, diese zu wählen, so zum Beispiel bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht einschließlich Patientenverfügung.

 Der Notar hat dabei sicherzustellen, dass alle Beteiligten sich über die Bedeutung ihrer rechtlichen Erklärungen im Klaren sind, insbesondere dass unerfahrene Personen nicht benachteiligt werden. Er muss daher eingehend beraten sowie belehren. Dies stets völlig unabhängig und unparteiisch. Anders als Rechtsanwalt, ist er nicht Interessensvertreter einer Partei, sondern hat sowohl was das Beurkundungsverfahren, als auch den Inhalt seiner Urkunden anbelangt, stets Neutralität gegenüber allen Beteiligten zu wahren. Deswegen bestehen für Rechtsanwälte, die gleichzeitig ein Notaramt ausüben, umfangreiche Mitwirkungsverbote, um Interessenkollisionen zu vermeiden. So darf der Anwaltsnotar nicht in einer Angelegenheit als Notar tätig werden, in der er bereits als Rechtsanwalt tätig war und umgekehrt.

Nachfolgend finden Sie meine wichtigsten notariellen Tätigkeitsfelder:


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