Zentrales Vorsorgeregister

ZENTRALES VORSORGEREGISTER DER BUNDESNOTARKAMMER

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nützen nichts, wenn sie im Fall der Fälle nicht gefunden werden oder der Betroffene diese nicht mit sich führt.

 

Dies kann in dringenden Fällen dazu führen, dass das zuständige Betreuungsgericht, beispielsweise aufgrund eines Antrages eines Krankenhauses, trotz Bestehens einer Vorsorgevollmacht kurzfristig einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge bestellt. Dieser familienfremde Dritte, nicht die eingesetzte Vertrauensperson, entscheidet dann über medizinische Maßnahmen.

 

Um dies zu verhindern, führt die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - das Zentrale Vorsorgeregister als Registriersystem im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Die persönlichen Daten von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten werden in der dortigen Datenbank abgespeichert.

 

Ausschließlich die Betreuungsgerichte, also die Gerichte, die über die Anordnung einer Betreuung zu entscheiden haben, können die gespeicherten Daten einsehen. Dies geschieht über besonders gesicherte Verbindungen. Die Beteiligten werden von der Speicherung schriftlich informiert. Betreuungsgerichte können also vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde gibt. Diese Anfrage bei der Bundesnotarkammer ist zu jeder Zeit und dadurch selbst in Eilfällen noch möglich.

 

Das Gericht kann mit den vorhandenen Informationen die richtige Entscheidung treffen, die dem in der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung niedergelegten Willen entspricht.

 

Mehr als 20.000 Registerabfragen werden jeden Monat bei der Bundesnotarkammer aus ganz Deutschland vorgenommen, die meisten elektronisch mit sofortiger Auskunft. Bereits 2,1 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

 

Jeder Notar ist kraft Gesetzes verpflichtet, anlässlich der Beurkundung von Vorsorgeurkunden auf die Möglichkeit einer solchen Registrierung hinzuweisen.

 

Aus den genannten Gründen empfehle ich stets die Registrierung. Wird eine solche gewünscht, wird durch meine Kanzlei das hierfür erforderliche veranlasst. Sie müssen sich um nichts kümmern. Nach durchgeführter elterlicher Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche ZVR-Card, eine Plastikkarte im Scheckkartenformat. Auf deren Rückseite können auch die persönlichen Daten von Bevollmächtigten vermerkt werden.

 

Die Gebühr für Internet-Meldungen beträgt grundsätzlich 13,00 €. Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, fallen für jeden weiteren Bevollmächtigten zusätzlich 2,50 € an.


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